
Im Bereich FAQ beantworten wir Ihnen Fragen, welche von Kunden häufig gestellt werden:


Unter verschiedenen Bezeichnungen ("two-stage turn-off", "soft-switch-off", "slow turn off") sind Treiberschaltungen bekannt, die im "Normalbetrieb" zum Ausschalten des IGBTs einem niederohmigen Gatewiderstand verwenden, um die Schaltverluste gering zu halten und einen hochohmigen Widerstand, wenn ein Kurzschluss oder Überstrom detektiert wird.
In der sicheren Erkennung dieser Zustände liegt jedoch das Problem begraben: Eine VCE-Überwachung hat immer eine Zeitverzögerung (hier "Ansprechzeit" genannt), die benötigt wird, bis ein Fehler erkannt wird. Diese Zeit ist in der Regel gegen 10us gross. Wenn nun ein Kurzschluss vorliegt und die IGBTs mit einem Puls angesteuert werden, welcher kürzer ist als die Ansprechzeit, wird der Fehler nicht erkannt und die Schaltung schaltet zu schnell aus. Der IGBT stirbt dann den Überspannungstod. Weiterhin ist auch die Abdeckung von Grenzfällen (zwischen Überstrom/nicht Überstrom) problematisch.
Generell müssen solche Schaltungen als gefährlich gewertet werden und kommen deshalb in CONCEPT-Produkten nicht zum Einsatz.
CONCEPT empfiehlt möglichst niederinduktive Aufbauten und eine "worst-case"-Dimensionierung der Leistungsteile, bei der die Gatewiderstände so gewählt werden, dass Überströme und Kurzschlüsse bei jedem Ausschalten und maximaler Zwischenkreisspannung sicher beherrscht werden.
Für Hochleistungsanwendungen hat CONCEPT die SCALE Plug-and-play Treiberfamilien mit "active clamping"-Funktion entwickelt, welches zwar eine aufwendigere, dafür aber bessere und sicherere Lösung darstellt, als der oben beschriebene "slow turn off" Ansatz.

Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf “fertige” Produkte, welche an den Endbenutzer verkauft werden. Bezogen auf technische Geräte gelten die Maschinienrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie. CE-kennzeichnungspflichtig im Sinne der EU-Richtlinie sind Maschinen, eine Gesamtheit von Maschinen, (vom Endanwender!) auswechselbare Ausrüstungen und einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile. Im Sinne der EU-Richtlinie gilt als Maschinen (Zitat) “eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eins beweglich ist, sowie ggf. von Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen usw...”. Auf IGBT-Treiber trifft diese Definition eindeutig nicht zu.
Des weiteren definiert die Richtlinie, dass sogenannte “nicht selbständig funktionierende Maschinen” (Zulieferprodukte, Bestandteile eines Endproduktes, Komponenten) keiner CE-Konformitätserklärung bedürfen. Die freiwillige Kennzeichnung nicht CE-pflichtiger Produkte ist nicht erlaubt. IGBT-Treiber sind eindeutig der Klasse “Komponenten” zuzuordnen, welche nur vom Fachmann in einem Gerät eingebaut und verwendet werden können.
Deshalb sind IGBT-Treiber nicht CE-kennzeichnungspflichtig und dürfen auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Die Richtlinie betrifft sogenannte Consumer-Produkte. Investitionsgüter wie es dem Charakter der meisten Power-Applikationen entspricht, sind nicht von dieser Richlinie betroffen.
Die meisten verwendeten Komponenten sind seit längerem bleifrei.
Wir setzen bei unseren Produkten seit längerer Zeit bleifreie Leadframes ein, was die problemlose Verarbeitung unserer Treiber in einem bleifreien Prozess ermöglicht.
Auch die Leistungsmodule diverser Hersteller werden scheinbar nur "oberflächlich", dh. die Anschlusspins bzw. Schrauben betreffend auf RoHS umgestellt, nicht aber der interne Aufbau (Lot von Chips auf Substrate und diese auf die Bodenplatten).
Generell stellen wir auch kein besonders hohes Interesse an RoHS kompatiblen Produkten bei unseren Kunden fest.
Aus Qualitätsgründen stellen wir die Lötprozesse so spät wie möglich um, wenn umfassendere Erfahrungen aus dem Comsumer-Bereichen vorliegen oder unsere Kunden vermehrt darauf bestehen.
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