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Die CE-Kennzeichnung bezieht sich auf “fertige” Produkte, welche an den Endbenutzer verkauft werden. Bezogen auf technische Geräte gelten die Maschinienrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie. CE-kennzeichnungspflichtig im Sinne der EU-Richtlinie sind Maschinen, eine Gesamtheit von Maschinen, (vom Endanwender!) auswechselbare Ausrüstungen und einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile. Im Sinne der EU-Richtlinie gilt als Maschinen (Zitat) “eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eins beweglich ist, sowie ggf. von Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen usw...”. Auf IGBT-Treiber trifft diese Definition eindeutig nicht zu.
Des weiteren definiert die Richtlinie, dass sogenannte “nicht selbständig funktionierende Maschinen” (Zulieferprodukte, Bestandteile eines Endproduktes, Komponenten) keiner CE-Konformitätserklärung bedürfen. Die freiwillige Kennzeichnung nicht CE-pflichtiger Produkte ist nicht erlaubt. IGBT-Treiber sind eindeutig der Klasse “Komponenten” zuzuordnen, welche nur vom Fachmann in einem Gerät eingebaut und verwendet werden können.
Deshalb sind IGBT-Treiber nicht CE-kennzeichnungspflichtig und dürfen auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.


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